Es ist nicht plausibel, dass dem Feueraufseher dieser Umstand entgangen ist. Die BVD hat daher keinen Anlass, an der Einstufung der QSS zu zweifeln. Bei der QSS 1 wird die Brandsicherheit durch das Standardkonzept, d. h. mit den Massnahmen, die in den Brandschutzvorschriften beschrieben sind, gewährleistet. Der Fachbericht Brandschutz verweist deshalb in Ziffer 6 nicht nur auf die gesetzlichen Bestimmungen (FFG und FFV), sondern auch auf die Brandschutzvorschriften der VKF, d.h. die Brandschutznorm (BSN) und die Brandschutzrichtlinien (BSR), die zu beachten sind. Geregelt ist darin auch der Umgang mit gefährlichen Stoffen (vgl. Art. 49 ff BSN sowie BSR 26-15 Gefährliche Stoffe).