Auch dies verstosse gegen VKF/SUVA/EKS-Brandschutz-/Explosionsvorschriften und schaffe Gefahren für Menschen und Kinder, die sich im näheren oder weiteren Umkreis des Gaslagers befänden. Im Falle eines Berstens von Gasflaschen würden Flaschenteile und das daneben gelagerte Material mit grosser Wucht weggeschleudert und könne grossen Schaden anrichten.