46 Abs. 3 BauG berufen. Das Gaslager sei erst im Oktober 2022 eingerichtet worden. b) Eine Baubewilligung setzt unter anderem voraus, dass die Baute oder Anlage dem Zweck der Nutzungszone entspricht, mithin zonenkonform ist (Art. 22 Abs. 2 Bst. a RPG; Art. 2 BauG). Die Parzellen Wimmis Grundbuchblatt Nrn. L.________ und M.________ befinden sich seit Erlass des ersten Zonenplans im Jahr 1978 in der Wohnzone W2. Die Wohnzone W2 ist nach Art. 3 Abs. 1 GBR19 den Nutzungsarten Wohnen und stilles Gewerbe vorbehalten. Es ist unbestritten, dass der Betrieb der Beschwerdegegnerin kein stilles Gewerbe darstellt, weshalb er in der Wohnzone nicht zonenkonform ist.