Angaben zu Art und Menge liegen somit vor. Ein Brandschutzkonzept ist demgegenüber nicht notwendig, da für das Bauvorhaben die Qualitätssicherungsstufe (QSS) 1 festgelegt wurde. In der QSS 1 wird die Brandsicherheit durch das Standardkonzept, d. h. mit den Massnahmen, die in den Brandschutzvorschriften beschrieben sind, gewährleistet. Es trifft weiter zu, dass im Baugesuchsformular mehrere Rubriken offengelassen worden sind. Allerdings geht es im vorliegenden Fall nicht um die Bewilligung eines neuen oder vergrösserten Gewerbebetriebs, sondern bloss um die Erstellung eines Gasschranks für die Gaslagerung im Aussenbereich.