c) Betreffen getrennt eingereichte Eingaben den gleichen Gegenstand, so kann die instruierende Behörde die Verfahren vereinigen (Art. 17 Abs. 1 VRPG). Das vorliegende Beschwerdeverfahren und das Beschwerdeverfahren 120/2023/29 haben zwar den gleichen Ausgangspunkt, nämlich die Wiederherstellungsverfügung vom 6. April 2023. Damit wurde der baupolizeilichen Anzeige des Beschwerdeführers weitgehend stattgegeben, insbesondere hinsichtlich des unbewilligten Flüssiggasflaschenlagers an der Südostfassade der Liegenschaft K.________strasse 2a.