4. Das vorliegende Verfahren sei bis zum rechtskräftigen Abschluss des Beschwerdeverfahrens RA Nr. 120/2023/29 zu sistieren.» In ihrer Beschwerdevernehmlassung beantragt die Gemeinde die Abweisung der Beschwerde. 5. Das Rechtsamt informierte die Verfahrensbeteiligten über den Beizug der Akten aus dem Verfahren 120/2023/29. Zudem gab es ihnen Gelegenheit, zum Sistierungsgesuch der Beschwerdegegnerin Stellung zu nehmen und Schlussbemerkungen einzureichen. Auf die Rechtsschriften und Vorakten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzung