1. Die Verfügung der Baubewilligungsbehörde der Einwohnergemeinde Wimmis vom 20. November 2024 sei – soweit sie die Baubewilligung für die Montage eines Gaslagerschranks für ca. 30 Gasflaschen betrifft – aufzuheben und dem Gesuch für diesen Gaslagerschrank sei der Bauabschlag zu erteilen. 2. Die Beschwerdegegnerin sei zu verpflichten, das Gaslager an der südöstlichen Aussenwand der Liegenschaft K.________strasse 2a, 3752 Wimmis, innert angemessener, kurzer Zeit zu entfernen.