Der Beschwerdeführer verzichtete auf die Teilnahme. In seiner Stellungnahme zum Protokoll ergänzte er seine baupolizeiliche Anzeige und verlangte die Entfernung des Flüssiggaslagers. Mit Wiederherstellungsverfügung vom 6. April 2023 forderte die Gemeinde die Beschwerdegegnerin auf, das Flüssiggasflaschenlager, das Lagergestell für Leitungen am Gebäude Nr. 1 sowie den Container auf dem Aussenplatz innert 30 Tagen «rückgängig zu machen» bzw. innert derselben Frist schriftlich Stellung zu nehmen oder ein Baugesuch einzureichen. Hinsichtlich des Containers entlang der K.________strasse hielt sie in den Erwägungen