Die Beurteilungen der Fachberatung Gestaltung der Gemeinde Spiez und der OLK sind daher nachvollziehbar und überzeugend. Das Verputzen des Erdgeschosses führt dazu, dass der Sockel überhöht und somit das Mehrfamilienhaus des Beschwerdeführers störend wirkt. Damit fügt sich das Mehrfamilienhaus nicht optimal ins Ortsbild ein (vgl. Art. 511 Abs. 2 GBR). Im Weiteren hat die fehlende Holzverschalung im Erdgeschoss zur Folge, dass sich das Gebäude des Beschwer- 33 Hans Koepf/Günther Binding, Bilderwörterbuch der Architektur, 5. Aufl. Stuttgart 2016, S. 439. 34 VGE 2017/51 vom 1. Mai 2018 E. 4.5.1 mit Verweis auf Hans Koepf/Günther Binding, Bilderwörterbuch der Architek-