Zwar liegt das Untergeschoss (Einstellhalle) teilweise unter dem Terrain und ist aus einigen Perspektiven nicht klar sichtbar.35 Auf der nordöstlichen Seite ist die Garageneinfahrt jedoch in ihrer vollen Höhe einsehbar.36 Zudem ist oberhalb der Einfahrt ein Teil der Fassade farblich so ausgestaltet, dass sie dem Untergeschoss zugeordnet wird.37 Damit ist das Untergeschoss auf der nordöstlichen Seite in der ganzen Höhe sichtbar. Blickt man sodann von Südosten auf das Gebäude des Beschwerdeführers, so ragt auch hier der obere Teil des Untergeschosses aus dem Terrain heraus und ist zum Teil vom E.________ einsehbar.