Das Wohnhaus fügt sich bezüglich seiner Länge, Breite und Gebäudehöhe, sowie seiner Grundform im Fussabdruck und der Dachgestaltung ins umliegende Ortsbild ein. Störend wirkt die massive Einstellhallenrampe mit der Stützmauer entlang des E.________, welche als Sockel zum Strassenraum erscheint. Einerseits wird dadurch die Einbettung des Neubaus in den grünen Hang und andererseits die Ablesbarkeit einer klaren Geschossigkeit verunklärt. Zudem stellt die Rampe ein unschönes Gegenüber zum erhaltenswerten Nachbarbau dar. Die Befensterung des Gebäudes ist weitgehend kleinteilig gewählt und entspricht damit den ortsüblichen Gestaltungsprinzipien.