Am 19. August 2022 reichte der Beschwerdeführer ein überarbeitetes Baugesuch ein.25 Weiterhin war eine hinterlüftete Holzfassade für das Erd- und Dachgeschoss vorgesehen.26 Erneut wurde das Baugesuch durch die Fachberatung Gestaltung beurteilt.27 Mit Gesamtentscheid vom 17. Februar 2023 erteilte die Gemeinde Spiez dem Beschwerdeführer die Baubewilligung für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Einstellhalle auf der Parzelle Spiez Grundbuchblatt Nr. G.________.28 Die Baubewilligung wurde unter anderem unter folgender Auflage erteilt: