c) Der Beschwerdeführer reichte am 24. November 2020 bei der Gemeinde Spiez eine Bauvoranfrage ein für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Autoeinstellhalle auf der Parzelle Spiez Grundbuchblatt Nr. G.________.13 Vorgesehen war unter anderem, die Fassade der Obergeschosse mit Holz zu verschalen und jene des Erdgeschosses zu verputzen.14 Die Gemeinde Spiez legte die Bauvoranfrage der Fachberatung Gestaltung zur Beurteilung vor.15 Anschliessend überarbeitete der Beschwerdeführer gemeinsam mit dem Berner Heimatschutz das Bauvorhaben und reichte es erneut bei der Gemeinde Spiez als Bauvoranfrage ein.