Zudem sei die Baubewilligungsbehörde gehalten, eigene Abklärungen zu machen und sich nicht stur auf die Beurteilung der Fachinstanz zu verlassen. Vorliegend zeige bereits ein optischer Vergleich mit Vergleichsobjekten in der unmittelbaren Nähe des Bauprojekts klar, dass seine gemäss Projektänderung geplante Bauweise gerade ortstypisch und damit die Projektänderung zu genehmigen sei. Es gebe kein Vergleichsobjekt in der Umgebung, dass eine Holzverschalung bis übers Erdgeschoss aufweise, alle Vergleichsobjekte wiesen diesen typischen «muralen» Sockel auf. Zudem seien auch andere Vergleichsobjekte in der Umgebung unterkellert und hätten somit ein Untergeschoss.