Im durchschnittlichen Sprachgebrauch würde niemand in Bezug auf die Einstellhalle vom «Sockel» sprechen. Auch der durchschnittliche Betrachter würde den «Sockel» nie in Bezug auf die Tiefgarage erblicken, zumal die Tiefgarage von aussen gar nicht ersichtlich sei, sondern ins Erdreich gebaut worden sei. Somit erscheine die Auffassung der Fachinstanz rein formalistisch begründet, ohne Bezug zur effektiv ersichtlichen Realität und somit überspitzt formalistisch. Schliesslich bringt der Beschwerdeführer vor, selbst wenn der Fachinstanz (und der Baubewilligungsbehörde) ein gewisses Ermessen bei der Beurteilung der ortstypischen Merkmale zuzuspre-