Weiter führt er aus, von der Optik her ergebe sich aus den Plänen der Projektänderung, dass das Erdgeschoss der ersichtliche Sockel des Gebäudes bilde und nicht die Einstellhalle bzw. das Untergeschoss. Dieses sei ins Erdreich gebaut, komplett überdeckt bzw. durch eine Vormauerung mit Begrünung verdeckt und von aussen somit nicht ersichtlich, das Untergeschoss rage also auch nicht hinaus, wie von der Fachinstanz unzutreffend festgestellt wurde. Für den Betrachter von aussen sei nur das Erdgeschoss ersichtlich, nur dieses werde optisch als «Sockel» der Baute wahrgenommen. Die Beurteilung der Fachinstanz sei somit fachlich offensichtlich unzutreffend und unhaltbar.