Die Beurteilung durch die Fachinstanz und der gestützt darauf ergangene Bauabschlag sei daher schon aus diesem Grund nicht nachvollziehbar. Würde das Projekt nämlich so umgesetzt, wie vom Fachgremium verlangt, so würde diese Bauweise gerade nicht mehr dem ortstypischen Charakter entsprechen, habe doch keines der vergleichbaren Objekte in der unmittelbaren Umgebung eine Holzverschalung am Erdgeschoss. Weiter führt er aus, von der Optik her ergebe sich aus den Plänen der Projektänderung, dass das Erdgeschoss der ersichtliche Sockel des Gebäudes bilde und nicht die Einstellhalle bzw. das Untergeschoss.