a) Der Beschwerdeführer rügt mit Verweis auf Bilder aus der Umgebung des Baugrundstücks, im betreffenden Ortsteil von Faulensee sei die Bauweise mit einem gemauerten bzw. verputzen «Sockel» im Erdgeschoss absolut üblich und typisch. Auch das zweite, rund 200-jährige Haus auf seiner Parzelle, welches unmittelbar neben dem Neubau stehe, weise genau diese Bauweise aus. Die Beurteilung durch die Fachinstanz und der gestützt darauf ergangene Bauabschlag sei daher schon aus diesem Grund nicht nachvollziehbar.