b) Der Bauentscheid vom 22. Dezember 2023 umfasst die Baubewilligung für die Verbreiterung der Einstellhalleneinfahrt von 3 m auf 5 m, den Verzicht auf die Überdachung der Einstellhalleneinfahrt, die Anpassung der Terrasse inkl. der Terrassierung südwestseitig, die Grundrissveränderung, Fensteranpassungen und die Ausführung der Balkongeländer aus Metall sowie den Bauabschlag für die Ausführung der Fassade im Erdgeschoss mit Verputz anstelle einer Holzschalung. Die Beschwerde des Beschwerdeführers richtet sich einzig gegen den Bauabschlag.