- unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zzgl. MwSt - 5. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Dabei gab es der Einsprecherin Gelegenheit, sich als Partei am Beschwerdeverfahren zu beteiligen. Die Gemeinde Spiez verzichtete mit Schreiben vom 20. Februar 2024 auf das Einreichen einer Stellungnahme. Die Einsprecherin hat keine Beschwerdeantwort eingereicht und damit auf die Beteiligung am weiteren Verfahren verzichtet.