4. Gegen den Bauabschlag betreffend die Ausführung der Fassade im Erdgeschoss mit Verputz anstelle einer Holzschalung reichte der Beschwerdeführer am 22. Januar 2024 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Er stellt folgende Rechtsbegehren: 1. Der teilweise Bauabschlag der Baubewilligungsbehörde der Einwohnergemeinde Spiez vom 22. Dezember 2023 sei aufzuheben. 2. Die Projektänderung "g) Ausführung Fassade Erdgeschoss neu mit Verputz anstelle einer Holzschalung" sei zu bewilligen. Eventualiter sei die Angelegenheit zum neuen Entscheid über die Projektänderung an die Baubewilligungsbehörde zurückzuweisen.