2. Am 3. April 2023 reichte der Beschwerdeführer zur erteilten Baubewilligung eine Projektänderung ein. Die Projektänderung umfasst die Verbreiterung der Einstellhalleneinfahrt von 3 m auf 5 m, den Verzicht auf die Überdachung der Einstellhalleneinfahrt, die Anpassung der Terrasse inkl. Terrassierung südwestseitig, die Grundrissveränderung, Fensteranpassungen, die Ausführung der Balkongeländer aus Metall und die Ausführung der Fassade des Erdgeschosses neu mit Verputz anstelle einer Holzschalung.