1. Mit Gesamtentscheid vom 17. Februar 2023 erteilte die Gemeinde Spiez dem Beschwerdeführer die Baubewilligung für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Einstellhalle auf der Parzelle Spiez Grundbuchblatt Nr. G.________. Die Parzelle liegt in der Wohnzone 2 (W2) sowie im Ortsbilderhaltungsgebiet.