Das AUE, Abteilung Immissionsschutz, welches die Einhaltung der NISV-Vorschriften anhand der Angaben im Standortdatenblatt überprüft, hat mit Fachbericht vom 28. Mai 2024 festgehalten, die Mobilfunkanlage erfülle die gesetzlichen Anforderungen. In seiner Stellungnahme 9. Januar 2025 hielt das AUE zur Beschwerde des Beschwerdeführers sodann fest, die Angaben im vorliegenden Standortdatenblatt seien korrekt.