Jedoch ist durch die automatische Leistungsbegrenzung sichergestellt, dass die berechneten elektrischen Feldstärkewerte und somit auch der Anlagegrenzwert über einen Zeitraum von sechs Minuten (genauso wie die Sendeleistung) eingehalten werden. Massgebend ist auch hier nicht der maximale, sondern der gemittelte Wert, weshalb auch nur dieser im Standortdatenblatt ausgewiesen werden muss. Das AUE, Abteilung Immissionsschutz, welches die Einhaltung der NISV-Vorschriften anhand der Angaben im Standortdatenblatt überprüft, hat mit Fachbericht vom 28. Mai 2024 festgehalten, die Mobilfunkanlage erfülle die gesetzlichen Anforderungen.