wähle. Der Korrekturfaktor müsse einfach zwischen 1 und dem in der NISV im Anhang 1 Art. 63 Abs. 3 angegebenen Maximum liegen. Dieser Auffassung ist beizupflichten. Für die Antennen, auf welche ein Korrekturfaktor angewendet werden soll, wurde im Standortdatenblatt sodann die massgebende Sendeleistung ERPn (ERPn = ERPmax,n x KAA) eingetragen. Die Angabe der Höhe allfälliger Leistungsspitzen, d.h. der maximalen Sendeleistung (ERPmax,n) ist nicht notwendig, zumal sich diese aus der Sendeleistung ERPn und dem maximal zulässigen Korrekturfaktor berechnen lässt (ERPmax,n =