Im konkreten Fall verwendete die Bauherrschaft das (alte) Standortdatenblatt gemäss dem Nachtrag des BAFU vom 23. Februar 2021, welches lediglich die Felder «adaptiver Betrieb» und «Anzahl Subarrays», jedoch noch nicht das Feld «Adaptiver Betrieb mit KAA < 1» enthielt. Für die Beteiligten war unter den gegebenen Umständen unklar, ob der Korrekturfaktor beansprucht werden soll oder nicht, insbesondere ging auch die Baubewilligungsbehörde offensichtlich davon aus, dass das Standortdatenblatt keine Anwendung von Korrekturfaktoren vorsah.