gestellte Fragen zur Vollzugshilfe für adaptive Antennen» vom 14. Juni 2021 (inkl. Ergänzungen vom 31. August 2021) konkretisiert, dass die Anwendung des Korrekturfaktors im Standortdatenblatt ebenfalls deklariert werden müsse. So sei für adaptive Antennen, auf deren Sendeleistung ein Korrekturfaktor (KAA) angewendet werde, welcher gemäss der Tabelle der Vollzugshilfe kleiner sei als 1, das Feld «Adaptiver Betrieb mit KAA < 1» im (aktualisierten) Standortdatenblatt mit «Ja» auszufüllen.