Dieses enthielt – nebst den weiteren Angaben und Details zu den jeweiligen Antennen – die Felder «adaptiver Betrieb» und «Anzahl Sub-Arrays». Da es in der Praxis zu Verständnisfragen im Zusammenhang mit dem Ausfüllen des Standortdatenblatts gekommen ist, hat das BAFU im Dokument «Häufig 9 Vgl. Nachtrag vom 23. Februar 2021 des BAFU zur Vollzugsempfehlung zur NISV für Mobilfunk- und WLL-Basisstati- nen, BUWAL 2022, abrufbar unter www.bafu.admin.ch > Themen > Thema Elektrosmog und Licht > Fachinformationen > Massnahmen Elektrosmog > Mobilfunk: Vollzugshilfen. 10 Vgl. Verordnung über den Schutz von nichtionisierender Strahlung (NISV), Änderung vom 17. Dezember 2021