Mit der Genehmigung des unzulänglichen Standortdatenblatts sei der verfassungsmässig garantierte Rechtsschutz der Anwohnenden nicht gewährleistet. Diese seien nicht darüber in Kenntnis gesetzt worden, welche elektrische Feldstärke sie zu erwarten haben und wie der Korrekturfaktor vorliegend angewendet werden soll. Aus diesen Gründen müsse die Baubewilligung aufgehoben werden. Möchte die Mobilfunkbetreiberin an der Anwendung des Korrekturfaktors festhalten, müsste sie ein neues Baugesuch einreichen.