Das Bundesgericht widerspreche mit seinem Urteil dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) und setze dessen bisherige Empfehlung für Standortdatenblätter von adaptiven Antennen ausser Kraft. Vorliegend sei weder die Höhe des Korrekturfaktors noch die tatsächliche, maximal abgegebene Leistung und auftretende Strahlung ersichtlich. Damit erfülle das Standortdatenblatt die Anforderungen des Bundesgerichts nicht. Ohne diese Angaben hätte die Mobilfunkanlage nicht bewilligt werden dürfen. Mit der Genehmigung des unzulänglichen Standortdatenblatts sei der verfassungsmässig garantierte Rechtsschutz der Anwohnenden nicht gewährleistet.