4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Zudem gab es auch dem AUE Gelegenheit zur Stellungnahme. Mit Stellungnahme vom 9. Januar 2025 hielt das AUE fest, die Anlage erfülle die Bestimmungen der NISV und sei mit Auflagen bewilligungsfähig. Aus der Beschwerde würden sich keine neuen Erkenntnisse ergeben, welche eine Anpassung oder Ergänzung seines Fachberichts vom 28. Mai 2024 erforderlich machen würden.