Mit Stellungnahme vom 29. Mai 2024 hielt sodann das Amt für Wald und Naturgefahren (AWN), Abteilung Walderhaltung Region Mittelland fest, dass das Vorhaben keine waldrechtliche Bewilligung erfordere. Mit Gesamtbauentscheid vom 15. November 2024 erteilte das Regierungsstatthalteramt Oberaargau die Baubewilligung für das Vorhaben.