geltenden Nutzungsvorschriften und baupolizeilichen Vorgaben ein. Das Amt für Umwelt und Energie (AUE), Abteilung Immissionsschutz, hielt mit Fachbericht vom 28. Mai 2024 fest, die geplante Mobilfunk-Basisstation erfülle die gesetzlichen Anforderungen, der Anlagegrenzwert werde an sämtlichen Orten mit empfindlicher Nutzung (OMEN) eingehalten. Ausserdem hielt es fest, dass alle Voraussetzungen für die Anwendung des Korrekturfaktors erfüllt seien. Mit Stellungnahme vom 29. Mai 2024 hielt sodann das Amt für Wald und Naturgefahren (AWN), Abteilung Walderhaltung Region Mittelland fest, dass das Vorhaben keine waldrechtliche Bewilligung erfordere.