2. Die Gemeinde Aarwangen leitete das Baugesuch zuständigkeitshalber an das Regierungsstatthalteramt Oberaargau zur Behandlung weiter. Gegen das Bauvorhaben erhob unter anderen der Beschwerdeführer Einsprache. Das Amt für Wasser und Abfall (AWA) beantragte mit Amtsbericht vom 8. Mai 2024 die Aufnahme diverser Auflagen in den Bauentscheid. Mit Amtsbericht vom 29. Mai 2024 führte die Gemeinde Aarwangen aus, das Vorhaben halte die gemäss Baureglement 1/7 BVD 110/2024/168