1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 21. März 2024 bei der Gemeinde Aarwangen ein Baugesuch ein für die Erweiterung der bestehenden Mobilfunkanlage auf Parzelle Aarwangen Grundbuchblatt Nr. F.________. Die Parzelle liegt in der Zone für öffentliche Nutzung (ZöN) P, mit der Zweckbestimmung «Zivilschutz» und im Gewässerschutzbereich üB (übriger Bereich). Nach dem Umbau soll die Mobilfunkanlage insgesamt neun Sendeantennen umfassen, welche gemäss dem Standortdatenblatt vom 20. März 2024 (Revision: 3.0) auf den Frequenzbändern 700 bis 900 Megahertz (MHz), 1400 bis 2600 MHz und 3400 MHz senden sollen.