Das AWN hält in seiner Stellungnahme vom 10. März 2025 ergänzend fest, die erneute bauliche Nutzung des bisherigen Wendeplatzes für Parkplätze sei aus Sicht der Nutzbarkeit der Parzelle sinnvoll. Mit den Parkplätzen werde – wie mit dem vorbestehenden Wendeplatz – weder die Bewirtschaftung noch die Erschliessung des Waldes behindert. Auch die Solaranlage auf dem bestehenden Garagendach beeinträchtige den Wald nicht. Der Schutz der Waldfunktionen bleibe also gewährleistet. Der überzeugenden Beurteilung des AWN kann gefolgt werden. Es ist demnach nicht zu beanstanden, dass die Vorinstanz die waldrechtliche Ausnahme bewilligt hat. 4. Ergebnis und Kosten