Diese Beurteilung konnte das AWN aufgrund der vorhandenen Unterlagen vornehmen. Es war dafür nicht notwendig, dass die Bauherrschaft ihr Interesse, ihr Grundstück möglichst frei für ihre baulichen Absichten nutzen zu können, explizit schriftlich festhielt. In materieller Hinsicht bringen die Beschwerdeführenden keine Argumente vor, welche die Beurteilung durch das AWN in Frage stellen. Das AWN hält in seiner Stellungnahme vom 10. März 2025 ergänzend fest, die erneute bauliche Nutzung des bisherigen Wendeplatzes für Parkplätze sei aus Sicht der Nutzbarkeit der Parzelle sinnvoll.