Areals, aber auch Fragen wie die Nutzbarkeit von Bauparzellen oder die Gleichbehandlung von vergleichbaren Fällen und die Ausrichtung auf bestehende Bauten und Anlagen. Entsprechend dieser Praxis hat das AWN in seinem Amtsbericht vom 2. Februar 202429 die aus den Baugesuchsunterlagen hervorgehenden Eigentümerinteressen gegen das Interesse am 23 Merkblatt «Waldrechtlich bewilligungsfreie Bauten und Anlagen in Waldnähe» des Amts für Wald und Naturgefahren