Das AWN erläutert in seiner Stellungnahme vom 10. März 2025, bei der Prüfung von Ausnahmegesuchen würden die «besonderen Verhältnisse» sowohl für den Wald als auch für die vorgesehene bauliche Nutzung beurteilt. Massgebend seien etwa die topografische Lage von Wald und Baute, die lokale Bedeutung des Waldes und seiner Funktionen (insbesondere Schutzwald, Holzproduktion, Wohlfahrt und Erholung, Ökologie, Landschaftsbild), die Bodenverhältnisse, die Gefahrensituation und die Sicherheitsansprüche (z.B. Steilheit, Hauptwindrichtung, Naturgefahren, Exposition), das Mikroklima und die Wohnhygiene sowie die Zugänglichkeit des