dieser beträgt weiterhin 5 m. Die Ergänzung des Garagengebäudes mit einer Solaranlage kann jedoch indirekte Auswirkungen auf den Wald haben, da die Eigentümer ein Niedrighalten des Waldes zwecks Verbesserung der Sonneneinstrahlung oder der Verhinderung von Astfall anstreben könnten. Im Zweifelsfall ist daher davon auszugehen, dass solche Anlagen innerhalb des Waldabstands einer waldrechtlichen Ausnahmebewilligung bedürfen, um schädliche Auswirkungen zu verhindern und die Haftung zu regeln.23