mung der Waldeigentümerschaft ein Waldabstand von 15 m. Die geplanten Parkplätze halten diesen reduzierten Waldabstand nicht ein; sie sollen in einem Abstand von nur 5 m zum Wald erstellt werden. Die Parkplätze bedürfen demnach einer waldrechtlichen Ausnahmebewilligung. Dasselbe gilt für die geplante Solaranlage auf dem Dach der Garage. Diese verändert zwar den Waldabstand des bereits bestehenden Garagengebäudes nicht; dieser beträgt weiterhin 5 m.