m) Die Beschwerdeführenden machen geltend, für die Erschliessung des Quartiers müsse eine Gesamtlösung gefunden werden. Bei den Varianten 1a und 1b gemäss Arbeitspapier U.________ würden auch östlich der Parzelle Nr. P.________ gelegene Parzellen über den R.________weg erschlossen. Auf der Parzelle Nr. P.________ dürfe daher kein Vorhaben bewilligt werden, welches eine Weiterfahrt auf diese Parzellen behindern könnte.