l) Die Beschwerdegegnerschaft hat mit der Burgergemeinde Biel als Eigentümerin der Parzelle Nr. A.________ am 8. Mai 2023 einen Dienstbarkeitsvertrag abgeschlossen,17 mit dem die Erschliessung rechtlich gesichert wird. Die Beschwerdeführenden erwähnen Verwandtschaftsverhältnisse der Beschwerdegegnerschaft mit dem Vizepräsidenten der Burgergemeinde. Die Beschwerdegegnerschaft bestreitet eine Einflussnahme auf die Burgergemeinde Biel beim Abschluss des Dienstbarkeitsvertrags. Darauf ist nicht einzugehen, da die Gültigkeit des Dienstbarkeitsvertrags nicht vorfrageweise überprüft werden muss.