Auf dem fraglichen Wegabschnitt verkehren nur die ortskundigen Bewohner sowie Besucher der Liegenschaft auf Parzelle Nr. P.________. Zumal es sich um einen Schotterweg ohne Strassenbelag handelt,16 verkehren auch Motorfahrzeuge auf dem schmalen Wegabschnitt langsam. Der fragliche Wegabschnitt verläuft gerade, so dass die Sicht über den ganzen Wegabschnitt gegeben ist. Angesichts der örtlichen Verhältnisse und der Benützerkategorien erscheint die Mehrbelastung der Zufahrt, die mit einer Erhöhung der Parkplatzzahl von 2 auf 4 einhergeht, als verhältnismässig gering. Damit sind die Voraussetzungen nach Art. 5 Bst. a BauV erfüllt.