Dies gilt auch für die Feststellung des Büros U.________ in seinem Arbeitspapier, wonach die Liegenschaften auf den Parzellen Nrn. P.________, T.________, N.________ und B.________ nur teilweise erschlossen seien und die heutige Erschliessung für eine bauliche Entwicklung ungenügend sei. Der Fokus des Arbeitspapiers liegt auf einer baulichen Entwicklung eines Quartiers, d.h. auf einer Erweiterung der bestehenden Bebauung auf mehreren Parzellen. Das vorliegend zu beurteilende Bauvorhaben betrifft jedoch nur die Parzelle Nr. P.________, wo anstelle des bisherigen Wohnhauses ein Zweifamilienhaus gebaut werden soll. Die Beurteilung, ob die bestehende 10 Vorakten pag. 78 Beilage 7