f) Die von der Beschwerdegegnerschaft geplante Erschliessung ihres Bauvorhabens über den R.________weg unterscheidet sich auch von den Erschliessungsvarianten 1a und 1b gemäss dem Arbeitspapier des Büro U.________10. Die Studie des Büros U.________ betrifft eine Erschliessung nicht nur der Parzelle Nr. P.________, sondern auch der Parzellen Nrn. T.________, N.________ und B.________. Dafür soll der R.________weg auf dem Abschnitt, der über die Waldparzelle Nr. A.________ führt, verbreitert werden. Die Varianten 1a und 1b gemäss dem Arbeitspapier des Büros U.________ umfassen also – entgegen dem hier streitigen Projekt –