Die Beschwerdeführenden behaupten mit Eingabe vom 23. April 2025, dass im Hinblick auf die geplante Erschliessung bereits Rodungen vorgenommen seien. Die eingereichten Fotografien zeigen, dass im Wald offenbar einige Bäume gefällt worden sind. Es gibt keinen Hinweis darauf, dass dies mit dem Bauvorhaben im Zusammenhang steht. Gemäss Stellungnahme der Stadt Biel vom 8. Mai 2025 handelt es sich um Massnahmen zur Waldrandaufwertung. Das AWN erkennt gemäss Eingabe vom 12. Mai 2025 auf den Fotografien keine Rodung. Die von der Vorinstanz erteilte Gesamtbaubewilligung umfasst keine Rodungen.