c) Der durch den Wald führende Abschnitt des R.________weg, über den das Bauvorhaben erschlossen werden soll, ist bestehend. Die Stadt Biel hält dazu im angefochtenen Entscheid fest, die Strasse bestehe seit mindestens 1964 und diene seither der Erschliessung der Parzelle Nr. P.________. Die von der Stadt Biel eingereichten Baubewilligungsakten bestätigen dies. Gemäss diesen wurde am Q.________weg 4 (damals Parzelle Nr. O.________) im Jahr 1915 zunächst eine auf vier Jahre befristete Bewilligung für den Bau eines Ziegenstalls mit Heubühne bewilligt. Im Jahr 1920 bewilligte das Regierungsstatthalteramt den Anbau eines Wohngebäudes an den Stall.