Diese Grundsätze gelten auch dann, wenn eine Strasse wie hier durch den Wald führt. Das Bauen im Wald erfordert eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24 ff. RPG für das Bauen ausserhalb der Bauzone – und setzt damit Standortgebundenheit voraus – und zudem gegebenenfalls eine Rodungsbewilligung (Art. 4 ff. WaG7).